| Probezeit: |
Die Probezeit beträgt 3 Monate. Änderungen werden vom Vorstand bestimmt. |
| Jugendaufnahme: |
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab dem 12. Lebensjahr, (Waffg § 27 Nr.3.1). Ausnahmen ab 10 Jahre möglich, Lichtgewehrschießen ab dem 6. Lebensjahr. Sprechen Sie uns wegen einer kostenlosen Schnuppermitgliedschaft an. |
| Aufnahmegebühr |
Erwachsene 100,00 Euro. Keine Aufnahmegebühr für Schüler, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. |
| Jahresbeiträge: |
Schüler, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr frei.
Erwachsene 120,00 Euro.
Ermäßigung:
• Azubis und Studenten auf Antrag 60,00 Euro.
• Ehepaare 180,00 Euro
• Passive Mitgliedschaft 50,00 Euro.
• Zweitvereins-Mitglieder 50,00 Euro
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| Arbeitsdienst: |
Zu absolvieren sind jährlich 8 Pflichtstunden zum Erhalt des Schützenhauses und der Vereinsanlagen. Je nicht geleisteter Arbeitsstunde werden 10,00 Euro erhoben. (max. 80,00 Euro). |
| Internet/ E-Mail: |
www.oberforsthaus.de / info@oberforsthaus.de |
| Bankverbindung: |
Bankverbindung: Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE42 500 502 01 0000 392138. Der Jahresbeitrag wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. |
| Kündigungen: |
Ein Austritt aus dem Verein muss spätestens bis zum 30.9. schriftlich angezeigt werden (Eingang bei uns). Trifft die Kündigung verspätet ein können wir das Mitglied nicht mehr rechtzeitig beim Verband abmelden und der Austritt kann erst zum 31.12. des Folgejahres erfolgen.
Bitte auch die Laufzeit der Post mit einrechnen.. |